Therapiemöglichkeiten

Wer kann sich behandeln lassen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Eine verhaltenstherapeutische Behandlung für das Kind, kann generell ab dem 6. Lebensjahr begonnen werden, meistens wenn das Kind zur Schule geht. In Ausnahmefällen kann eine Behandlung vorher schon sinnvoll sein.

Jugendliche und Junge Erwachsene können sich bis zum 21. Lebensjahr behandeln lassen, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Geht es zum Beispiel um eine bereits laufende Behandlung, welche noch abgeschlossen werden soll, oder es handelt sich aktuell um ein Störungsbild, dessen Beginn in Kindheit und Jugend liegt, kann die Behandlung fortgesetzt werden. Ein Behandlungsbeginn nach Vollendung des 21. Lebensjahres ist leider nicht möglich.

Für ältere Jugendliche und junge Erwachsene biete ich auch Coaching Sitzungen an.

Beratungen für Eltern

Für Eltern biete ich Beratungen für Erziehungsanliegen an. Dazu gehören Paarberatungen für Eltern, die sich aktuell in einem Konflikt befinden und sich Unterstützung wünschen, um gemeinsam die Herausforderungen im Umgang mit den Kindern zu meistern, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Diese Beratungen können auch ohne therpeutische Behandlung des Kindes stattfinden, bei der die Bezugspersonensitzungen ansonsten einen festen Bestandteil der Therapie darstellen.

Die Säuglingssprechstunde

Außerdem gibt es eine Säuglingssprechstunde für Eltern, welche entwicklungsrelevante Fragen haben, bei deren Säuglingen eine frühkindliche Regulationsstörung vorliegt (weinen, trinken, schlafen) und/oder um die Geburt herum, überwältigende Erlebnisse von Eltern und Kind vorlagen.

Was biete ich an?

> Testpsychologische Diagnostik
> Methoden der Verhaltenstherapie in Einzeltherapie
> Beratung und Coaching
> Elternsprechstunden
> Online Beratung/ Online Therapie
> auf den Sprachen Deutsch und Englisch

Welche Probleme können behandelt werden?

Depressionen / Ängste / Zwänge / ADHS / PTBS (Traumafolgestörungen) / Gewalt / Missbrauch / Störungen des Sozialverhaltens / emotionale Störungen des Kindesalters / Anpassungsstörungen / Selbstverletzendes Verhalten / Essstörungen / Schlafstörungen / Enuresis (Einnässen) und Enkopresis (Einkoten) / Mutismus / frühkindliche Regulationsstörungen / gender dysphoria (Transsexualismus, Geschlechtsinkongruenz)

Vielleicht geht es aber auch eher um herausfordernde Lebenssituationen wie Prüfungen, Trennungen, Krankheit oder Umzug? Oder es gibt ein anderes Anliegen was garnicht zu den oben genannten Problemen passt? Für jedes Problem kann ein individueller Lösungsweg gefunden werden!

Ablauf der Behandlung

Nach einem ersten Gespräch folgt die Kennenlernphase, anschließend wird in weiteren Sitzungen die Diagnose geklärt um danach mit der Therapie zu beginnen. Wie Sie sich den Verlauf der Behandlung vorstellen können, erkläre ich Ihnen gern näher.

Informationen zur Finanzierung

Das Honorar für Privatpatienten und Selbstzahler, richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Terminvereinbarung

Beratungen oder Behandlungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für einen Termin oder bei Fragen nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.