Wer kann sich behandeln lassen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Eine verhaltenstherapeutische Behandlung für das Kind, kann generell ab dem 6. Lebensjahr begonnen werden, meistens wenn das Kind zur Schule geht. In Ausnahmefällen kann eine Behandlung vorher schon sinnvoll sein.
Jugendliche und Junge Erwachsene können sich bis zum 21. Lebensjahr behandeln lassen, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Geht es zum Beispiel um eine bereits laufende Behandlung, welche noch abgeschlossen werden soll, oder es handelt sich aktuell um ein Störungsbild, dessen Beginn in Kindheit und Jugend liegt, kann die Behandlung fortgesetzt werden. Ein Behandlungsbeginn nach Vollendung des 21. Lebensjahres ist leider nicht möglich.
Für ältere Jugendliche und junge Erwachsene biete ich auch Coaching Sitzungen an.
Beratungen für Eltern
Für Eltern biete ich Beratungen für Erziehungsanliegen an. Dazu gehören Paarberatungen für Eltern, die sich aktuell in einem Konflikt befinden und sich Unterstützung wünschen, um gemeinsam die Herausforderungen im Umgang mit den Kindern zu meistern, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Diese Beratungen können auch ohne therpeutische Behandlung des Kindes stattfinden, bei der die Bezugspersonensitzungen ansonsten einen festen Bestandteil der Therapie darstellen.
Die Säuglingssprechstunde
Außerdem gibt es eine Säuglingssprechstunde für Eltern, welche entwicklungsrelevante Fragen haben, bei deren Säuglingen eine frühkindliche Regulationsstörung vorliegt (weinen, trinken, schlafen) und/oder um die Geburt herum, überwältigende Erlebnisse von Eltern und Kind vorlagen.