Ablauf der Behandlung und Finanzierungsmöglichkeiten

Der Verlauf der Behandlung

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Erstgespräch

Der erste Termin ist zum Kennenlernen gedacht. Meistens wird zunächst das Anliegen und die Beschwerden besprochen, sowie Erwartungen und Wünsche an die Therapie. In der Regel wird bereits im Erstgespräch eine Verdachtsdiagnose besprochen. Danach wird das weitere Vorgehen und Fragen geklärt. Das Gespräch dient auch dazu zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist. Im Falle einer Zusammenarbeit erfolgt meist eine Kennenlernphase von ca. fünf bis zehn Sitzungen zum Beziehungsaufbau, zum Formen eines Arbeitsbündnisses und der Zielklärung.

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Probatorik / Diagnostik

Darauf folgen die sogenannten Probatoriksitzungen, in denen die Diagnose geklärt wird. Dazu benötigen wir die entsprechenden Informationen, wofür es beispielsweise notwendig sein kann, Fragebögen auszufüllen oder andere Formen der Testdiagnostik durchzuführen. Das konkrete Vorgehen hängt dabei von der jeweiligen Problematik ab. Die Probatorik dauert zwischen drei bis fünf Sitzungen. Im Anschluss wird ein individueller Behandlungsplan aufgestellt, der von der Therapeut*in erklärt wird. Darin wird auch berücksichtigt werden, wie das Problem aus kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischer Sicht entstanden ist. Daraufhin folgt der Antrag bei der Krankenkasse, entweder auf Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 – 80 Sitzungen).

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Therapie

Die Therapiesitzungen erfolgen in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich. Die Behandlung findet in den meisten Fällen an einem festen Termin in der Woche statt. Manchmal kann auch ein Termin im 14-tägigen Rhythmus sinnvoll sein. Das Kind oder jugendliche Patient*in kann den Verlauf der Therapie aktiv mitbestimmen. Eine hohe Bereitschaft zur Mitarbeit trägt hierbei zum Erfolg der Therapie maßgeblich mit bei. Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern oder zu beheben, oder aber auch selbstständig mit den Herausforderungen umgehen zu lernen.

Die Beendigung der Therapie wird gemeinsam zwischen Patient*in und Therapeut*in bestimmt. Die Behandlung wird oft ausgeschlichen, sodass Termine zum Schluss nur in größeren Abständen stattfinden.

Behandlungskosten und Finanzierung

Private Krankenkassen

Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann bei Abrechnung über die private Krankenversicherungen der Eltern in der Regel direkt begonnen und durchgeführt werden. Die Versicherungen und Beihilfen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei approbierten Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten meist problemlos. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Wartezeiten.

Gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte der BKK

Meine Praxis hat einen Direktvertrag mit der BKK. Termine bekommen BKK Versicherte über die Vergabestelle oder bei mir über den Kontakt über c.klingner@youngmindsberlin.de.
Bitte berücksichtigen Sie auch hier eventuelle Wartezeiten.

Selbstzahler

Einige Patient*innen wählen auch den Weg des Selbstzahlers. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn es sich nicht um ein akutes Störungsbild mit Krankheitswert handelt, denn für die Abrechnung mit den Krankenkassen muss eine Diagnose vergeben werden. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Über mich

Als Kinder- und Jugendlichenpsychoptherapeutin biete ich in meiner Praxis in Berlin Behandlungen mit dem Fokus auf den verhaltenstherapeutischen Ansatz an.

Leistungsangebot

Zu meinen Leistungen gehören unter anderem die verhaltenstherapeutische Behandlung, das Coaching sowie die Beratung von Eltern. Ich gebe Ihnen gern einen Überblick über die Schwerpunkte meiner Arbeit und verschiedene Therapiemöglichkeiten.

Terminvereinbarung

Beratungen oder Behandlungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für einen Termin oder bei Fragen nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.